Elektronische Patientenakte
Die elektronische Patientenakte -als Teil der Digitalen Praxis der Zukunft-
Ab dem 15. Januar 2025 startet in Deutschland in einigen Testregionen die neue elektronische Patientenakte (ePA). Die Einführung der ePA ist ein großer Schritt hin zu einer vollständig digitalen Gesundheitsversorgung. Ab 2025 wird die ePA schrittweise zum festen Bestandteil des medizinischen Alltags.
Die geschieht automatisch, solange Sie nicht bei Ihrer Krankenkasse widersprechen.
Ansonsten ist Ihre ePA, sobald Ihre Versichertenkarte beim Arzt eingelesen wird, für 90 Tage zum Einsehen und Befüllen zugänglich.
Die ePA ermöglicht es, medizinische Dokumente wie Arztbriefe, Befunde und Laborwerte zentral zu speichern und zu verwalten.
Der Zugriff ist standardmäßig für 90 Tage nach Einlesen der Gesundheitskarte gültig und kann nur durch Sie oder mit Unterstützung der Krankenkasse geändert werden.
Befunde aus unserer aktuellen Behandlung werden demnächst durch uns in die ePA eingestellt, sofern diese elektronisch vorliegen.
Ein automatischer Transfer von älteren Befunden ist nicht vorgesehen. Der Austausch von Arztbriefen bleibt unabhängig von der ePA bestehen, um eine umfassende Versorgung sicherzustellen.
„Das Einpflegen von Informationen in Papierform, z.B. alte Arztbriefe und Befunde, ist nicht Aufgabe der Praxen.“ Versicherte haben mit der neuen ePA ab 2025 einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihre Krankenkassen für sie solche Dokumente digitalisiert, wenn sie es wünschen. Möglich ist dies zweimal innerhalb von 24 Monaten für jeweils bis zu 10 Dokumenten. Unabhängig davon können Ärzte auch eigenen Befunde aus vorangegangenen Behandlungen in die ePA einstellen, wenn das für die Versorgung des Patienten erforderlich ist. Aber auch die Versicherten können diese Dokumente einstellen, wenn sie die ePA-App ihrer Krankenkasse nutzen. Sie können selbst entscheiden, welche Dokumente gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf. Über die ePA-App Ihrer Krankenkasse lässt sich die Zugriffsdauer für Arztpraxen anpassen.
Bei genetischen Untersuchungsergebnissen ist eine schriftliche Einwilligung erforderlich, bevor sie gespeichert werden. Bei anderen sensiblen Daten, wie psychische Erkrankungen oder sexuelle übertragbare Infektionen, haben Sie das Recht, der Speicherung zu widersprechen.
Jede Krankenkasse bietet eine eigene Lösung für die ePA-App an. Bei Fragen zur Bedienung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse, da wir dazu keine Auskünfte geben können. Änderungen der Zugriffsrechte können nur vom Patienten oder mit Unterstützung der Krankenkasse vorgenommen werden.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder auch beim Bundesministerium für Gesundheit.
Fazit: Was bringt die ePA für die Patienten?
Die elektronische Patientenakte bietet eine Menge Potential, um die Gesundheitsversorgung für Patienten übersichtlicher, sicherer und effizienter zu gestalten. Mit der ePA haben Versicherte ihre medizinischen Daten stets im Blick und können selbst entscheiden, wer diese einsehen darf. Gleichzeitig erleichtert sie Ärzten und anderen Gesundheitsberufen die Arbeit, indem sie alle relevanten Informationen an einem zentralen Ort bündelt.