Infos E-Rezepte
Information: Das E-Rezept- digitale Innovation in der Patientenversorgung
Am 1. Januar 2024 ist das Patientendatenschutzgesetz (PDSG) in Kraft getreten, welches unter anderem die Einführung des elektronischen Rezeptes, kurz E-Rezept, vorgesehen hat.
Das digitale E-Rezept hat das „klassische“ rosa Rezept abgelöst. Diese E-Rezepte werden elektronisch an einen speziellen Server übermittelt. Patienten können diese Rezepte in der Apotheke wie folgt einlösen:
∞ Mit der GKV-Versichertenkarte
Das E-Rezept war nicht nur ein Schritt in Richtung moderner Gesundheitsversorgung, sondern auch ein Beitrag zum Datenschutz.
Folgende Rezepte können noch nicht elektronisch ausgestellt werden und müssen weiterhin auf Papier ausgedruckt werden:
Privatpatienten können zur Zeit keine elektronischen Rezepte erhalten.
Wir sind stolz darauf, diese digitale Entwicklung mit Ihnen gemeinsam gegangen zu sein und sind überzeugt, dass sie einen bedeutenden Beitrag zu Ihrer optimalen medizinischen Betreuung leisten wird.