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Infos E-Rezepte

Information: Das E-Rezept- digitale Innovation in der Patientenversorgung

Am 1. Januar 2024 ist das Patientendatenschutzgesetz (PDSG) in Kraft getreten, welches unter anderem die Einführung des elektronischen Rezeptes, kurz E-Rezept, vorsieht. Diese wegweisende Veränderung bringt zahlreiche Vorteile für Sie als Patienten mit sich.

Das digitale E-Rezept löst das „klassische“ rosa Rezept ab. Diese E-Rezepte werden elektronisch an einen speziellen Server übermittelt. Patienten können diese Rezepte in der Apotheke wie folgt einlösen:

Mit der GKV-Versichertenkarte

Mit der E-Rezept-App (weitere Infos finden unter www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de). Wenn Sie eine App auf Ihrem Handy nutzen möchten, wenden Sie sich bitte für die Einrichtung an Ihre Krankenkasse -wir in der Praxis können Ihnen bei der Einrichtung nicht helfen.
Als Notlösung mit einem in der Praxis ausdruckbaren Papierausdruck mit einem QR-Code

Das E-Rezept ist nicht nur ein Schritt in Richtung moderner Gesundheitsversorgung, sondern auch ein Beitrag zum Datenschutz.

Folgende Rezepte können noch nicht elektronisch ausgestellt werden und müssen weiterhin auf Papier ausgedruckt werden:

Privatrezepte
Betäubungsmittel-Rezepte (BtM)
Rezepte für Blutzuckerstreifen
Rezepte für Hilfsmittel (z.B. Kompressionsstrümpfe oder Einlagen, aber auch Insulinnadeln oder Lanzetten)
Verbandsmaterialien
Parenterale Ernährung
Verschiedene Medikamente, die als frei verkäufliche Medikamente (OTC= Over the counter-Medikamente) klassifiziert sind, aber unter bestimmten Umständen über die GKV verordnet werden können
Rezepte für Polizisten, Postbeamte, Bundespolizei (Sonstige Kostenträger)

Privatpatienten können zur Zeit keine elektronischen Rezepte erhalten.

Wir sind stolz darauf, diese digitale Entwicklung mit Ihnen gemeinsam zu gehen und sind überzeugt, dass sie einen bedeutenden Beitrag zu Ihrer optimalen medizinischen Betreuung leisten wird.