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Außerklinische Intensivpflege

Verordnung und Potentialerhebung durch meine Praxis, der Patient behält seinen bisherigen Hausarzt

Außerklinische Intensivpflege bezeichnet die Versorgung von schwerstkranken Patienten mit lebensbedrohlicher Erkrankung außerhalb eines Krankenhauses. Die Patienten werden oft beatmet oder müssen häufig über eine Trachealkanüle abgesaugt werden. Hierfür ist die stationäre Behandlung nicht mehr geeignet, da die Akutbehandlung aus klinischer Sicht abgeschlossen ist. Es wird oft auch als „Beatmungspflege“ oder „Pflege mit Heimbeatmung“ bezeichnet. Die Patienten werden im Verlauf von einem ambulanten Intensivpflegedienst versorgt, dies kann im eigenen Haushalt oder in einer betreuten Wohneinrichtung erfolgen.

Die Bedeutung der außerklinischen Intensivpflege hat aufgrund des medizinischen Fortschritts zugenommen.

Die außerklinische Intensivmedizin setzt das Wohlbefinden unserer Patienten an erste Stelle, um ihnen eine optimale Versorgung zu ermöglichen.

Potentialerhebung
Die Mehrheit der Patienten, die eine außerklinische Intensivpflege benötigen, sind beatmet und/oder tracheotomiert. Die Potentialerhebung in der außerklinischen Intensivmedizin ist ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass Patienten, die eine komplexe medizinische Betreuung außerhalb eines Krankenhauses benötigen, die bestmögliche Versorgung erhalten.

Es wird daher eine sog. Potentialerhebung durchgeführt um zu überprüfen, ob Patienten weiterhin beatmet werden müssen oder Potential zur Beatmungsentwöhnung besteht.

Verordnung

Die Verordnung beginnt mit einer umfassenden medizinischen Beurteilung des Patienten, einer detaillierten Anamnese und der Durchführung klinischer Untersuchungen. Berücksichtigt werden individuelle Bedürfnisse und die medizinische Vorgeschichte des Patienten. Auf Grundlage dieser umfassenden Einschätzung entscheidet ein Arzt, ob die außerklinische Intensivpflege die geeignete Option ist.

Die Verordnung der außerklinischen Intensivpflege/-medizin durch meine Praxis ist die Grundlage für eine qualitativ hochwertige Versorgung von beatmeten Patienten außerhalb des Krankenhausumfeldes.
Zusätzlich wird ein individuell abgestimmter Behandlungsplan aufgestellt.

Seit Januar 2023 gelten für die Verordnung der außerklinischen Intensivpflege neue Regeln und Gesetze. Ziel der Neuaufstellung ist es, die medizinische Versorgung der Betroffenen zu verbessern sowie einheitliche Qualitätsstandards einzuführen.

Patienten, die eine außerklinische Intensivpflege benötigen, wurden bisher im Rahmen der häuslichen Krankenpflege versorgt. Durch das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz wurde festgelegt, dass die außerklinische Intensivpflege eine eigene Leistung ist (§37c SGB V).

Grundlage für die Verordnung ist seit 01.01.2023 die Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Bei der Verordnung muss eine Erhebung des Entwöhnungspotentials (sog. Potentialerhebung) vorliegen und ein Behandlungsplan erstellt werden-beides neue ärztliche Aufgaben. Für die Erhebung und Verordnung ist eine besondere Qualifikation nachzuweisen.

Ich bin als Fachärztin für Allgemeinmedizin und Fachärztin für Anästhesie mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin durch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe befugt worden, Verordnung wie auch Potentialerhebung durchzuführen.